Skip to content

WILDTIER
AUFFANGSTATION

VERLETZTES WILDTIER GEFUNDEN – WAS TUN?

Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten – es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist.

Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.

ABGABESTELLEN FÜR VERLETZTE, HILFLOSE ODER KRANKE TIERE IM SINNE DES § 45 ABS. 5 SATZ 3 DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES?

12. Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe
(nur Elbebiber)
13. Wildpark Christianental Wernigerode
14. Zoologische Garten Halle GmbH
15. Zoologische Garten Magdeburg
16. Naturparkverwaltung Drömling
17. Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz
(nur Fledermäuse)
18. Bergtierpark Petersberg bei Halle
19. Tierpark Hexentanzplatz Thale

ERSTE HILFE FÜR VÖGEL – WIE KANN ICH HELFEN?

Wenn Sie einen verletzten Vogel oder einen Jungvogel gefunden haben und nicht sicher sind, um welche Art es sich handelt, könnten Ihnen die Abbildungen auf der Internetseite der Wildvogelhilfe weiter helfen. Von der jeweiligen Vogelart hängt in vielen Fällen das weitere Vorgehen ab. Die am häufigsten gefundenen Vögel sind: Mauersegler, Ringeltaube, Haussperling, Nebelkrähe und Elster.

WIE KANN EINEM FLUGUNFÄHIGEN VOGEL GEHOLFEN WERDEN?

Dafür ist es notwendig einzuschätzen, ob es sich um einen Jungvogel oder um einen bereits selbständigen Vogel handelt. Bei vielen Vogelarten verlassen die Jungvögel flugunfähig das Nest. Dies ist ganz natürlich und ist Bestandteil des Feindvermeidungsverhaltens. Hierdurch wird das Risiko verringert, dass alle Jungvögel gleichzeitig einem Fressfeind zum Opfer fallen. Die Jungvögel werden auf dem Boden weiter von den Eltern versorgt. Eine Ausnahme bilden Mauersegler, diese werden nur am Brutplatz von den Altvögeln versorgt. Auch einen jungen Waldkauz bitte nicht mit nach Hause nehmen. Zu viele Jungvögel sterben unnötig durch gut gemeinte, aber falsche Versorgung in Menschenhand. Sitzt ein Jungvogel auf der Straße oder in einem ähnlichen Gefahrenbereich, so sollte dieser in eine angrenzende Grünanlage und je nach Vogelart ins Gebüsch bzw. auf einen Baum gesetzt werden. Unsere heimischen Vögel riechen fast nichts, Sie brauchen sich also keine Gedanken wegen eines eventuell an den Jungen haftenden Menschengeruchs zu machen.

WAS KANN ICH TUN WENN ICH MIR NICHT SICHER BIN?

 

Deshalb unsere Bitte: Sind Sie bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials unsicher, dann rufen Sie einfach unter 0157-71451959 an, wir helfen ihnen gerne weiter.